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21. Okt. 2026

Linke sagen: EU nimmt Booking.com wegen Betrugsverdachts ins Visier

Die EU-Kommission sieht bei Booking.com mögliche Lücken beim Schutz vor Betrug und bei der Transparenz bezahlter Suchplatzierungen, während ein endgültiger Regelverstoß noch nicht festgestellt ist.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften, darunter gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug und Phishing. Nach Darstellung der Kommission habe das Portal möglicherweise nicht genug gegen Betrüger auf seiner Plattform unternommen.

Die Untersuchung fällt in eine Phase, in der Onlinebetrug nach Einschätzung von Verbraucherschützern zunimmt. Nach Angaben von Kommissionsbeamten berichtete Booking.com selbst von einem weltweiten Anstieg der Betrugsfälle um 500 Prozent. Für das erste Halbjahr 2026 seien 1.072 Meldungen eingegangen, die einen Schaden von 82.000 Euro verursacht hätten. Die EU-Kommission sprach von einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit Daten. Geprüft werden soll, wie Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber weitergegeben werden und ob die Nachrichtenfunktion ausreichend gegen Missbrauch geschützt ist. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte: „Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen.“

Zudem untersucht Brüssel die bezahlte Sichtbarkeit von Angeboten. Unterkünfte können ihre Platzierung verbessern, wenn sie höhere Provisionen zahlen. Die Kommission will klären, ob solche hervorgehobenen Ergebnisse klar als Werbung erkennbar sind und ob Nutzer ihre Werbeeinstellungen ausreichend nachvollziehen und ändern können.

Die Vorwürfe sind bislang nicht abschließend bewertet. Die Eröffnung des Verfahrens bedeute ausdrücklich noch nicht, dass Booking.com gegen EU-Recht verstoßen habe. Der Vorwurf lässt sich daher zunächst als Prüfauftrag der Kommission zusammenfassen: „nicht genug gegen gefälschte Anzeigen und andere Risiken“ vorzugehen. Rechtsgrundlage ist der Digital Services Act, der große Onlineplattformen zu mehr Schutz und Transparenz verpflichtet.