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1. Nov. 2026

Polens Verfassungsgericht wird zum Machtkampf zwischen Regierung und Präsidenten

Die polnische Regierung sieht im Vorgehen von Präsident Karol Nawrocki einen Angriff auf den Rechtsstaat, während das konservative Lager den Machtkampf um die Führung des Verfassungsgerichts als institutionellen Konflikt fortführt. Vier frühere Gerichtspräsidenten unterstützen Tusks Position und warnen vor einer weiteren Schwächung der gerichtlichen Unabhängigkeit.

Der Streit um Polens Verfassungsgericht ist nach einem umstrittenen Auftritt von Präsident Karol Nawrocki deutlich eskaliert. Regierungschef Donald Tusk warf dem Präsidenten vor, Richter einzuschüchtern und die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns zu überschreiten. Nawrocki hatte das von Demonstranten umgebene Gerichtsgebäude besucht; ein in sozialen Medien veröffentlichtes Video zeigte, wie er sich mit körperlichem Einsatz Zugang verschaffte und dabei eine Richterin nach unten drückte.

Tusk erklärte in einer Fernsehansprache: „Der Rechtsstaat unterscheidet sich vom Gesetz des Dschungels dadurch, dass nicht Muskeln und Unverschämtheit darüber entscheiden, wer recht hat.“ Zudem dürfe ein Politiker ein Gericht nicht betreten, „um Anweisungen zu erteilen und die Richter einzuschüchtern“. Der Ministerpräsident sieht den Vorfall als weiteren Schritt in einer seit Jahren andauernden Auseinandersetzung über die Besetzung des Gerichts.

Auslöser der jüngsten Eskalation war die Mitteilung, der bisherige Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und sein Stellvertreter seien vorläufig von ihren Funktionen entbunden worden. Die Richterin Anna Korwin-Piotrowska soll das Gericht kommissarisch führen. Anhänger der rechtskonservativen PiS und anderer konservativer Gruppen protestierten dagegen.

Rückendeckung erhielt Tusk von vier früheren Präsidenten des Verfassungsgerichts. Sie bezeichneten Nawrockis Vorgehen als „beispiellose Verletzung der Autonomie des Gerichts“ und erklärten, die Institution befinde sich seit mehr als zehn Jahren in einer tiefen Krise. Ihrer Ansicht nach werden europäische Gerichtsurteile zur Wiederherstellung eines unabhängigen Verfassungsgerichts weiterhin nicht umgesetzt.

Die Regierung will dem Gericht nach eigenen Angaben Sicherheit und arbeitsfähige Bedingungen gewährleisten. Die EU-Kommission verfolgt die Entwicklung aufmerksam und pocht darauf, dass das Gericht im Einklang mit der polnischen Verfassung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs arbeitet. Gespräche Nawrockis mit mehreren Parlamentsfraktionen brachten bislang kein konkretes Ergebnis.

Story-Berichterstattung