Verfassungsrecht: Was das Grundgesetz zur Vergesellschaftung sagt
TL;DR
- Das Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden sowie von Betrieben.
- Eine gesetzliche Regelung ist für die Vergesellschaftung notwendig.
- Die gesetzliche Regelung muss Art und Ausmaß der Entschädigung festlegen.
- Vergesellschaftung muss dem Gemeinwohl dienen.