Verfassungsrecht: Was das Grundgesetz zur Vergesellschaftung sagt

Verfassungsrecht: Was das Grundgesetz zur Vergesellschaftung sagt

TL;DR

  • Das Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden sowie von Betrieben.
  • Eine gesetzliche Regelung ist für die Vergesellschaftung notwendig.
  • Die gesetzliche Regelung muss Art und Ausmaß der Entschädigung festlegen.
  • Vergesellschaftung muss dem Gemeinwohl dienen.