Histoire
28 oct. 2026

Juli Zeh gibt Richteramt auf – und hinterlässt Brandenburg eine offene Verfassungsrichterstelle

Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh beendet vorzeitig ihr Ehrenamt am Verfassungsgericht Brandenburg. Während Berichte ihre hohe berufliche Belastung betonen, rückt zugleich die Suche nach einer Nachfolge in den Blick.

Juli Zeh beendet ihr Amt als ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht Brandenburg vorzeitig. Ihre Tätigkeit als Autorin mache es ihr schwer, das Richteramt weiterhin auszuüben. Zeh hatte die Position seit 2019 inne; ihre reguläre zehnjährige Amtszeit wäre erst 2029 ausgelaufen.

Im Mittelpunkt der Berichte steht Zehs Begründung: Die beruflichen Verpflichtungen als Schriftstellerin und die damit verbundene Arbeitsbelastung ließen offenbar nicht mehr ausreichend Zeit für das Ehrenamt. In einem Schreiben an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke soll sie zugleich bedauert haben, das Amt aufzugeben, und die Tätigkeit als besondere Ehre und Verantwortung gewürdigt haben.

Die zweite Perspektive richtet den Blick stärker auf Zehs juristischen Hintergrund und die institutionellen Folgen. Die promovierte Juristin, die auch Mitglied der SPD ist, war 2018 auf Vorschlag der Partei mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt und Anfang 2019 vereidigt worden. 2019 hatte sie ihr Amtsverständnis mit den Worten beschrieben: „Als Verfassungspatriotin ist es mir eine Herzensangelegenheit, dem Rechtsstaat auf diese Weise zu dienen.“

Das Gericht prüft unter anderem Landesgesetze, Verfassungsbeschwerden und Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen. Bis zur Wahl einer Nachfolgerin arbeitet es mit acht statt neun Mitgliedern weiter; nach Angaben der Geschäftsleitung sind derzeit 95 Verfahren anhängig. Der Brandenburger Landtag muss nun eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten mit Zweidrittelmehrheit bestimmen. Damit steht neben Zehs persönlicher Entscheidung vor allem die Frage im Raum, wie schnell die vakante Stelle neu besetzt werden kann.