Storia
26 ott 2026

Gebäudetyp E soll Bauen verbilligen – doch die CDU warnt vor neuen Haftungsrisiken

Die Bundesregierung will mit freiwillig vereinbarten Abstrichen bei Komfortstandards den Wohnungsbau günstiger und schneller machen. Die CDU bezweifelt jedoch, dass individuelle Verträge rechtssicher genug sind, und fordert einen gesetzlichen Basisstandard.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den sogenannten Gebäudetyp E vorgelegt. Das Bauvertragsrecht soll so geändert werden, dass Bauherren und Unternehmen freiwillig auf bestimmte Komfortstandards verzichten können. Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wie Brandschutz, Statik, Belüftung und ausreichende Belichtung sollen unverändert gelten.

Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) verbinden damit die Hoffnung auf mehr und günstigeren Wohnraum. Nach Angaben aus dem Entwurf könnten Pilotprojekte zeigen, dass sich die reinen Gebäudekosten um 10 bis 15 Prozent senken lassen. Hubertz erklärte, jeder Euro, der nicht in „überflüssige Standards“ fließe, sei ein Euro für bezahlbaren Wohnraum.

Konkret denkbar wären etwa niedrigere Decken, weniger Trittschallschutz oder der Verzicht auf zusätzliche Ausstattung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung blieben jedoch die bisherigen Standards bestehen. Genau darin sieht die CDU ein Problem. Der baupolitische Sprecher Jan-Marco Luczak bezweifelt, dass der neue Vertragstyp in der Praxis angenommen wird. Bei Abweichungen von den üblichen Standards drohten „komplizierte Aufklärungsfragen, Dokumentationspflichten über eingesparte Kosten und am Ende Haftungsrisiken“.

Luczak plädiert deshalb für einen gesetzlichen Basisstandard. Ein Bauwerk sollte demnach als mängelfrei gelten, wenn es diesen Standard erfüllt – ohne individuelle Zusatzvereinbarung. Die Bundesregierung setzt dagegen zunächst auf freiwillige Verträge. Länder und Verbände können bis zum 13. November 2026 Stellung nehmen; ein Inkrafttreten wäre frühestens Mitte 2027 möglich.